Versicherungs-Check

Versicherungs-Check

Rund 16 Versicherungsgesellschaften und Agenturen bieten in Deutschland den Versicherungsschutz für Classic Cars (Olt-/Youngtimer) zu unterschiedlichen Konditionen und Bedingungen an. Einige verlangen prinzipiell ein Gutachten, anderen genügt eine Selbstbewertung oder Kurzgutachten (auch Versicherungseinstufung genannt). Versichert wird dabei meist der Marktwert, aber auch der Wiederbeschaffungswert kann in die Police aufgenommen werden. Unter Versicherungs-Check liefert dazu ein paar Definitionen:

Selbstbewertung = der Fahrzeugbesitzer fertigt einige (4-5) Fotografien der wichtigsten Fahrzeugdetails und schätzt die Zustandsnote und den Markt-/oder Wiederbeschaffungswert selbst ein.

Kurzgutachten = auch Versicherungseinstufung genannt, ist die Ermittlung des aktuellen Markt- und Wiederbeschaffungswertes durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen und Classic-Car-Experten mit Festlegung der Zustandsnote. Das Kurzgutachten umfaßt ca. 12-14 Fotografien, ist aber nicht für den Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges geeignet.

Wertgutachten = ein ausführliches Gutachten mit umfangreichen Prüfpunkten aller Fahrzeugkomponenten. Das Wertgutachten umfaßt die Ermittlung des aktuellen Markt- und Wiederbeschaffungswertes durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen und Classic-Car-Experten mit Festlegung der Zustandsnote und wird durch 30-36 Fotografien dokumentiert. Der Wertgutachten gibt Rechtssicherheit im Schadenfall und ist für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen geeignet.

Welche Art von Gutachten von den Versicherern verlangt werden, hängt in der Regel vom Fahrzeugwert ab. Hier fiinden Sie eine Liste der Versicherer für Classic Cars und weitere Definitionen der Wertermittlung.